Auskunft (Mo-Fr: 10-17 Uhr)
Tel: +41-44-308 39 92
per E-Mail über das
Kontaktformular
Insolvenz in Irland
Schuldenfrei in Rekordzeit – gesetzlich garantiert
mit Restschuldbefreiung in 18 Monaten nach Antragstellung
Bis zu 6 Jahre kann es in Deutschland dauern, bis Gläubiger keine Ansprüche mehr geltend machen können – für die Betroffenen ein erniedrigender, lähmender Zustand, unter dem nicht selten die ganze Familie leidet. Doch dank der unterschiedlichen Gesetzeslage in den verschiedenen EU-Ländern gibt es jetzt eine interessante Alternative zu England: die Insolvenz in Irland.
Verglichen mit den deutschen Verhältnissen herrschen auf der Insel liberalere Zustände: Hier sind Sie garantiert binnen eines Jahres von allen Restschulden befreit – und zwar völlig legal.
Ihre Vorteile:
- in 18 Monaten ab Antragstellung garantiert schuldenfrei per Gesetz
- kein Schufaeintrag notwendig
- persönliche und Sprachbetreuung vor Ort in Irland
- Schaffung des notwendigen Lebensmittelpunktes (COMI) mit seriöser Historie
- sofortiger Neustart ins Geschäftsleben wieder möglich
Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!
Auf dem Weg zum unbelasteten Start in ein neues (Geschäfts-) Leben bieten wir Ihnen seriösen und kompetenten Re-Location Service. Unser Know-how verdanken wir einem Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Experten, die sich auf genau dieses Thema spezialisiert haben. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und vermitteln Ihnen die besten Partner. Auch bei praktischen Fragen wie der Beschaffung einer Wohnung können wir helfen. Sie müssen lediglich bereit sein, Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) nach Irland zu verlegen. Und Sie benötigen eine Restliquidität – angesichts der sich bietenden Chancen und einer meist weit höheren Schuldensumme ein eher geringer Aufwand.
Wir betreuen unsere Mandanten in Irland durch deutsche Mitarbeiter, als auch durch unsere Vertragsanwälte. So ist sichergestellt, dass sämtliche Formalitäten vollumfänglich erledigt werden.
Die persönliche Betreuung erfolgt dabei vom ersten Beratungsgespräch bis zum Erhalt der Restschuldbefreiung.
Wagen Sie den Schritt in ein neues Leben und beginnen Sie nochmal von vorn – ohne Schulden. Mit uns haben Sie einen Partner zur Seite, der alle Hindernisse auf dem Weg zu einem Neustart aus dem Wege räumt.
Wir beraten Sie gern ausführlich und diskret kostenlos am Telefon.
Sie können sich bei uns vertraulich mit Betroffenen und Anwälten über eine erfolgreiche Restschuldbefreiung kompetent austauschen, oder auch vorsorglich über eine mögliche Insolvenzdurchführung in Irland informieren lassen.
Unsere Anwälte sind gern bereit, über unsere Referenzen Auskunft zu erteilen.
Sie haben bereits das Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich eingeleitet?
Soweit das Insolvenzgericht (Amtsgericht) das Privat-Insolvenzverfahren noch nicht durch Beschluss eröffnet hat, kann der Insolvenzantrag jederzeit zurückgenommen werden. Einer Zustimmung der Gläubiger bedarf es dabei nicht. Nach Antragsrücknahme besteht dann der gleiche Zustand wie vor Einreichung des Insolvenzantrages. Das gilt auch bei Ablehnung mangels Masse. Eine Insolvenzantragspflicht für private Schuldner besteht nicht (Rechtsberatung durch Anwalt ist zu empfehlen!).
„Dem Versprechen, meine Schulden auf legalem Weg innerhalb eines Jahres (statt sechs in Deutschland!) loszuwerden, begegnete ich zunächst mit Misstrauen. Erstens konnte ich mir nicht vorstellen, dass die Unterschiede zwischen Deutschland und der Insel in Sachen Insolvenz so groß sind, zweitens standen meine letzten finanziellen Reserven auf dem Spiel. Heute weiß ich, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe – und bin froh, dass meine Sehnsucht nach einem Leben ohne Schulden stärker war als die Angst vor etwas Neuem. Bei all dem hat mir das INSO-Team enorm geholfen. Daniel W., Leipzig“