Der Ablauf einer Privatinsolvenz
Heutzutage besitzen viele deutsche Verbraucher Schulden in beträchtlichem Umfang. Häufig können kurzfristige Darlehen im Wege einer Umschuldung in langfristige Kredite mit niedrigen monatlichen Raten umgewandelt werden. Ist durch diese Maßnahme keine wirksame Entlastung möglich und die Betroffenen können dauerhaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, spricht man von einer Überschuldung.
Die Privatinsolvenz als Ausweg
Während es früher vielen überschuldeten Bürgern nicht möglich war, wieder schuldenfrei zu werden, bietet das seit über zehn Jahren geltende Insolvenzverfahren die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Allerdings ist eine Privatinsolvenz langwierig und erfordert erhebliche Einschränkungen des Konsums über mehrere Jahre. Aus diesem Grund ist es ratsam, ein Privatinsolvenzverfahren möglichst schnell zu beantragen, um in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Öffentliche Schuldnerberatungsstellen informieren über die Voraussetzungen und helfen betroffenen Schuldnern bei der Abwicklung des Verfahrens. Auch im Internet, wie zum Beispiel auf den Seiten von www.kreditzentrale.com kann man sich genau über die Voraussetzungen und den Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens informieren.
Die Wohlverhaltensphase
Zunächst müssen die Schulden erfasst und ein Gläubigerverzeichnis aufgestellt werden. Anschließend ist zu versuchen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sind diese Bemühungen gescheitert, kann die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beantragt werden. Danach muss der Schuldner über mehrere Jahre nachprüfbar Wohlverhalten zeigen. Dies bedeutet, dass Betroffene alle Einkünfte, die das Existenzminimum überschreiten an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten haben. Dieser begleicht damit zumindest einen Teil der Masseforderungen der Gläubiger. Grundsätzlich umfasst diese Wohlverhaltensphase einen Zeitraum von sechs Jahren. Zahlt der Gläubiger die Verfahrenskosten beziehungsweise 35 Prozent der Schulden, reduziert sich die Wohlverhaltensphase auf fünf oder drei Jahre.